• Förderrichtlinien des KV der Gartenfreunde Wittenberg e.V.

    Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten des Kreis Verbandes der Gartenfreunde Wittenberg e.V.

    Der geschäftsführende Vorstand (geVo) 

    hat auf seiner Vorstandssitzung 23.03.2021 folgende Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten beschlossen.


    Der geVo fördert ökologische Projekte.


    Förderfähig sind Maßnahmen und entsprechende Aktivitäten wenn sie in der Regel


    - eine nachhaltige Wirkung aufweisen und positive Effekte erwarten lassen,


    - eine breite Öffentlichkeit erreichen, 


    - dazu geeignet sind, die Kleingartenanlagen positiv zu repräsentieren,



    In der Regel werden zweckentsprechende und förderfähige Aktivitäten in folgenden Bereichen gefördert:


    - Ökologie


    - Blühwiesen


    - Mustergärten (BKleingG)


    - Kinder- Verweil- u. Erholungsplätzen


    - Seniorengärten


    - Gesundheit


    - Intergration u. Inklusion



     nicht gefördert werden Aktivitäten,


    - die gewerblichen u. kommerziellen Zwecken dienen


    - sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten


    - gegen geltenes Recht verstoßen


    - die eindeutig einer parteipolitischen o. religösen Zielsetzung folgen


    - sich ausschießlich an die Mitglieder des Antragsstellers richten bzw. nur auf den allgemeinen Zweck des Antragstellers ausgerrichtet sind,


    Zuwendungsempfänger nach dieser Richtlinie sind ausschließlich Vereine die §2 BKleingG erfüllen und Mitglied im Kreisverband der Gartenfreunde Wittenberg sind.


    Die Richtlinie und Antrag kann beim geVo beantragt werden, jeder Antrag wird einzeln geprüft.



     


       


       


     


       


     


     


     

  • Muster Abmahnung

    Muster Abmahnung


     




     


    Kleingartenverein __________________________e.V.


     


     


    Betrifft: Abmahnung zur Abstellung von Pflichtverletzungen gemäß § 9 (1) Nr. 1 BkleingG.


     


    Sehr geehrte(r) ________________________,


     


    Aufgrund der Verwaltungsvollmacht des Kreisverbandes der Gartenfreunde Wittenberg e.V.


     


    weisen wir im Auftrag des Verbandes auf Folgendes hin:


     


    Anlässlich einer Gartenbegehung am mussten wir leider feststellen, dass die Bewirtschaftung Ihres Kleingartens nicht den Maßgaben des Bundeskleingartengesetzes, des


    Pachtvertrages sowie der Gartenordnung unseres Vereins entspricht.


    So musste insbesondere festgestellt werden, dass


     


     -  die Gartenlaube ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vorstandes baulich verändert wurde (komplett        geschlossener. Anbau mit Fenster und fester Tür)


     -  ebenfalls ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vorstandes ein neuer Geräteschuppen gebaut wurde


     -  das Pachtgelände mit zahlreichen hohen Sichtschutzwänden umbaut wurde


     -  eine Videokamera auf ein benachbartes Pachtgelände gerichtet ist


     -  mehrere stark beschädigte Gartenfiguren direkt im Sichtbereich des Hauptweges aufgestellt sind und trotz            Ihrer mündlichen Zusage seit Monaten nicht repariert oder entfernt wurden


     -  in einer Feuerstelle auf Ihrem Gelände einige verbrannte Plastikrückstände zu finden sind.


       Dazu haben sich auch andere Pächter über den entsprechenden Brandgeruch beschwert.


     


         Wir fordern Sie hiermit auf, bis zum __________ einen vertragsgemäßen Zustand herzustellen, indem




     -  der nachträgliche Anbau an der Gartenlaube zurück gebaut wird


     -  Der nicht genehmigte Schuppen zurück gebaut wird


     -  die zahlreichen Sichtschutzwände bis auf die erlaubten im Sitzbereich der Terrasse entfernt werden


     -   die Videokamera maximal auf das eigene Gartengelände ausgerichtet wird. Kann das nicht gewährleistet               werden, so ist die Kamera abzubauen


     -  Die beschädigten Gartenfiguren aus dem Sichtbereich des Hauptweges entfernt oder aber repariert werden


     -  die verbrannten Plastikrückstände entfernt werden und zukünftig kein Plastik mehr verbrannt wird.


     


    Wir gehen davon aus, dass die vorstehend gerügten Mängel fristgerecht abgestellt werden, müssen jedoch auch darauf hinweisen, dass die Nichtabstellung der Mängel trotz Abmahnung und Fristsetzung eine fristgemäße Kündigung Ihres Kleingartenpachtvertrages nach sich ziehen kann. Wir hoffen, dass es nicht zu einer derartigen Maßnahme kommen muss, und verbleiben mit freundlichen Grüßen


     


    1. Vorstand Kleingartenverein


     


      (Unterschrift, Stempel)                        Ort ___________________ Datum: _________________


Was muss der Mitgliedsbeitrag alles beinhalten?

Der Mitgliedsbeitrag muss den Verein in die Lage versetzen, den Vereinszweck sicher zu erfüllen, wenn auch die Arbeit ehrenamtlich geleistet wird. Die hierfür benötigten Mittel müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.
Der Mitgliedsbeitrag ist stets an das Mitglied als natürliche Person gebunden.
Wenn auch aus Sicht der Beitragsgerechtigkeit der Kreis-, Landes- und Bundesverband den an sie zu zahlenden Mitgliedsbeitrag an die vergebene Parzelle binden, ist das kein Grund dafür, dass der Verein für seine Tätigkeit darüber hinaus eine „Umlage“ erheben muss, um zu seinem Geld zu kommen, wie das einzelne Vereine immer noch tun. Umlagen sind zwar eine spezielle Form von Beiträgen, die für außergewöhnliche, aber nicht für laufende Ausgaben erhoben werden dürfen; an sie werden deshalb hohe Anforderungen (Zweckbindung, zeitliche Befristung, Rechtsgrundlage) gestellt.
Der vom Verein erhobene Mitgliedsbeitrag muss also neben dem an den Verband abzuführenden Mitgliedsbeitrag vor allem sämtliche für seine eigene Tätigkeit erforderlichen finanziellen Mittel enthalten. Dazu gehören die Verwaltungskosten wie Bürobedarf, Mieten, Porto, Telefon-, Reise- und Veranstaltungskosten (Saalmiete u.a.), Gebühren, Bankspesen und Aufwendungen für Ehrungen. Abzudecken sind auch die Aufwendungen für die Fachberatung und für die Instandhaltung und Nutzung des Vereinseigentums.
Besonders wichtig sind auch die für den Verein erforderlichen Versicherungen wie die Vereinshaftpflicht-, Vermögensschadenshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung sowie eine Kollektiv-Unfallversicherung für Gemeinschaftsarbeiten u.a. Der Mitgliedsbeitrag muss den Verein aber auch in die Lage versetzen, sicher arbeiten zu können. Dazu bedarf es einer Rücklage, um die laufenden Ausgaben und Vorschusszahlungen sowie die durchlaufenden Posten wie Pacht, Wassergeld u.a. abzusichern (bevor die Mitgliedsbeiträge eingegangen sind). Man muss aber auch in der Lage sein, unvorhersehbare Ausgaben (z.B. bei Havarie der Wasserleitung) begleichen oder auch einen Rechtsstreit führen zu können.
Es widerspricht nicht dem Vereinszweck, wenn dieses finanzielle Polster in Höhe der Jahresausgaben gebildet wird.

                                                                                                                                                                             Quelle:  Dr. Rudolf Trepte

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