• Förderrichtlinien des KV der Gartenfreunde Wittenberg e.V.

    Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten des Kreis Verbandes der Gartenfreunde Wittenberg e.V.

    Der geschäftsführende Vorstand (geVo) 

    hat auf seiner Vorstandssitzung 23.03.2021 folgende Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten beschlossen.


    Der geVo fördert ökologische Projekte.


    Förderfähig sind Maßnahmen und entsprechende Aktivitäten wenn sie in der Regel


    - eine nachhaltige Wirkung aufweisen und positive Effekte erwarten lassen,


    - eine breite Öffentlichkeit erreichen, 


    - dazu geeignet sind, die Kleingartenanlagen positiv zu repräsentieren,



    In der Regel werden zweckentsprechende und förderfähige Aktivitäten in folgenden Bereichen gefördert:


    - Ökologie


    - Blühwiesen


    - Mustergärten (BKleingG)


    - Kinder- Verweil- u. Erholungsplätzen


    - Seniorengärten


    - Gesundheit


    - Intergration u. Inklusion



     nicht gefördert werden Aktivitäten,


    - die gewerblichen u. kommerziellen Zwecken dienen


    - sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten


    - gegen geltenes Recht verstoßen


    - die eindeutig einer parteipolitischen o. religösen Zielsetzung folgen


    - sich ausschießlich an die Mitglieder des Antragsstellers richten bzw. nur auf den allgemeinen Zweck des Antragstellers ausgerrichtet sind,


    Zuwendungsempfänger nach dieser Richtlinie sind ausschließlich Vereine die §2 BKleingG erfüllen und Mitglied im Kreisverband der Gartenfreunde Wittenberg sind.


    Die Richtlinie und Antrag kann beim geVo beantragt werden, jeder Antrag wird einzeln geprüft.



     


       


       


     


       


     


     


     

  • Muster Abmahnung

    Muster Abmahnung


     




     


    Kleingartenverein __________________________e.V.


     


     


    Betrifft: Abmahnung zur Abstellung von Pflichtverletzungen gemäß § 9 (1) Nr. 1 BkleingG.


     


    Sehr geehrte(r) ________________________,


     


    Aufgrund der Verwaltungsvollmacht des Kreisverbandes der Gartenfreunde Wittenberg e.V.


     


    weisen wir im Auftrag des Verbandes auf Folgendes hin:


     


    Anlässlich einer Gartenbegehung am mussten wir leider feststellen, dass die Bewirtschaftung Ihres Kleingartens nicht den Maßgaben des Bundeskleingartengesetzes, des


    Pachtvertrages sowie der Gartenordnung unseres Vereins entspricht.


    So musste insbesondere festgestellt werden, dass


     


     -  die Gartenlaube ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vorstandes baulich verändert wurde (komplett        geschlossener. Anbau mit Fenster und fester Tür)


     -  ebenfalls ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vorstandes ein neuer Geräteschuppen gebaut wurde


     -  das Pachtgelände mit zahlreichen hohen Sichtschutzwänden umbaut wurde


     -  eine Videokamera auf ein benachbartes Pachtgelände gerichtet ist


     -  mehrere stark beschädigte Gartenfiguren direkt im Sichtbereich des Hauptweges aufgestellt sind und trotz            Ihrer mündlichen Zusage seit Monaten nicht repariert oder entfernt wurden


     -  in einer Feuerstelle auf Ihrem Gelände einige verbrannte Plastikrückstände zu finden sind.


       Dazu haben sich auch andere Pächter über den entsprechenden Brandgeruch beschwert.


     


         Wir fordern Sie hiermit auf, bis zum __________ einen vertragsgemäßen Zustand herzustellen, indem




     -  der nachträgliche Anbau an der Gartenlaube zurück gebaut wird


     -  Der nicht genehmigte Schuppen zurück gebaut wird


     -  die zahlreichen Sichtschutzwände bis auf die erlaubten im Sitzbereich der Terrasse entfernt werden


     -   die Videokamera maximal auf das eigene Gartengelände ausgerichtet wird. Kann das nicht gewährleistet               werden, so ist die Kamera abzubauen


     -  Die beschädigten Gartenfiguren aus dem Sichtbereich des Hauptweges entfernt oder aber repariert werden


     -  die verbrannten Plastikrückstände entfernt werden und zukünftig kein Plastik mehr verbrannt wird.


     


    Wir gehen davon aus, dass die vorstehend gerügten Mängel fristgerecht abgestellt werden, müssen jedoch auch darauf hinweisen, dass die Nichtabstellung der Mängel trotz Abmahnung und Fristsetzung eine fristgemäße Kündigung Ihres Kleingartenpachtvertrages nach sich ziehen kann. Wir hoffen, dass es nicht zu einer derartigen Maßnahme kommen muss, und verbleiben mit freundlichen Grüßen


     


    1. Vorstand Kleingartenverein


     


      (Unterschrift, Stempel)                        Ort ___________________ Datum: _________________

Pflichtstunden für Behinderte

Kann auch ein Behinderter zum Leisten von Gemeinschaftsarbeit (Pflichtstunden) herangezogen werden ?

Antwort:

Das Erbringen von Gemeinschaftsleistungen ergibt sich zum einen aus der Notwendigkeit, die gemeinschaftlichen Einrichtungen, der Kleingartenanlage, durch die die Gärten überhaupt erst zu Kleingärten und die Anlage zur Kleingartenanlage werden (§ 1 BKleingG) zu errichten und zu unterhalten.

Zum anderen erfordert das im Interesse aller Kleingärtner liegende Betreiben der Kleingartenanlage, also die Verwaltung, die Organisation und die Durchführung des geselligen Lebens in der Anlage u.a. viel ehrenamtliches Engagement; das nicht nur durch den Vorstand allein bewältigt werden kann. Im Gegenteil, dies erfordert und ermöglicht das Mittun vieler, am besten aller Gartenfreunde.

Die Pflicht zum Leisten von Gemeinschaftsarbeit ergibt sich zum einen aus dem Unterpachtvertrag und / oder aus der mit ihm zugleich verbindlichen Gartenordnung.

Ist die diese Pflicht darin nicht geregelt, heißt das nicht, dass die Pflichtstunden nicht geleistet werden brauchen. Sie sind nach wie vor zu erbringen, weil es sich um gemäß § 242 BGB aus der Natur des Kleingartenpachtvertrages ergebende Nebenpflichten handelt.

Prinzipiell gilt: Wer einen Garten nutzt. muss auch die dafür notwendigen Gemeinschaftsarbeitsleistungen erbringen. Ist er selbst dazu nicht in der Lage. hat er für einen Ersatz zu sorgen. Es gilt also bei der Gartennutzung bezüglich der Nebenpflichten nichts anderes als bei der Nutzung einer Mietwohnung. Der Ersatz kann das Stellen einer anderen Person oder die Ablösung der Pflichtstunden durch Geldleistung sein.

In einem Verein gibt es so viel zu tun, dass auch für ältere und behinderte Kleingärtner die Möglichkeit besteht, seiner Verpflichtung nachzukommen z. B. in Form der Standbetreuung beim Gartenfest, beim Streichen einer Gartenbank u.a.. Man sollte auch bedenken, dass die Gemeinschaftsarbeit das Gemeinschaftsleben befördert und viele Gartenfreunde sich ausgegrenzt fühlen würden, wenn sie nicht mehr dazu herangezogen werden.

Will ein Verein jedoch durch Mitgliederbeschluss einen bestimmten Personenkreis von der Leistung von Pflichtstunden befreien, steht ihm dies frei; jedoch hat der einzelne Kleingärtner, auch wenn er behindert ist, darauf keinen durchsetzbaren Rechtsanspruch.

                                                                                                                                                                    Quelle:  Dr. Rudolf Trepte

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