• Förderrichtlinien des KV der Gartenfreunde Wittenberg e.V.

    Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten des Kreis Verbandes der Gartenfreunde Wittenberg e.V.

    Der geschäftsführende Vorstand (geVo) 

    hat auf seiner Vorstandssitzung 23.03.2021 folgende Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten beschlossen.


    Der geVo fördert ökologische Projekte.


    Förderfähig sind Maßnahmen und entsprechende Aktivitäten wenn sie in der Regel


    - eine nachhaltige Wirkung aufweisen und positive Effekte erwarten lassen,


    - eine breite Öffentlichkeit erreichen, 


    - dazu geeignet sind, die Kleingartenanlagen positiv zu repräsentieren,



    In der Regel werden zweckentsprechende und förderfähige Aktivitäten in folgenden Bereichen gefördert:


    - Ökologie


    - Blühwiesen


    - Mustergärten (BKleingG)


    - Kinder- Verweil- u. Erholungsplätzen


    - Seniorengärten


    - Gesundheit


    - Intergration u. Inklusion



     nicht gefördert werden Aktivitäten,


    - die gewerblichen u. kommerziellen Zwecken dienen


    - sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten


    - gegen geltenes Recht verstoßen


    - die eindeutig einer parteipolitischen o. religösen Zielsetzung folgen


    - sich ausschießlich an die Mitglieder des Antragsstellers richten bzw. nur auf den allgemeinen Zweck des Antragstellers ausgerrichtet sind,


    Zuwendungsempfänger nach dieser Richtlinie sind ausschließlich Vereine die §2 BKleingG erfüllen und Mitglied im Kreisverband der Gartenfreunde Wittenberg sind.


    Die Richtlinie und Antrag kann beim geVo beantragt werden, jeder Antrag wird einzeln geprüft.



     


       


       


     


       


     


     


     

  • Muster Abmahnung

    Muster Abmahnung


     




     


    Kleingartenverein __________________________e.V.


     


     


    Betrifft: Abmahnung zur Abstellung von Pflichtverletzungen gemäß § 9 (1) Nr. 1 BkleingG.


     


    Sehr geehrte(r) ________________________,


     


    Aufgrund der Verwaltungsvollmacht des Kreisverbandes der Gartenfreunde Wittenberg e.V.


     


    weisen wir im Auftrag des Verbandes auf Folgendes hin:


     


    Anlässlich einer Gartenbegehung am mussten wir leider feststellen, dass die Bewirtschaftung Ihres Kleingartens nicht den Maßgaben des Bundeskleingartengesetzes, des


    Pachtvertrages sowie der Gartenordnung unseres Vereins entspricht.


    So musste insbesondere festgestellt werden, dass


     


     -  die Gartenlaube ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vorstandes baulich verändert wurde (komplett        geschlossener. Anbau mit Fenster und fester Tür)


     -  ebenfalls ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vorstandes ein neuer Geräteschuppen gebaut wurde


     -  das Pachtgelände mit zahlreichen hohen Sichtschutzwänden umbaut wurde


     -  eine Videokamera auf ein benachbartes Pachtgelände gerichtet ist


     -  mehrere stark beschädigte Gartenfiguren direkt im Sichtbereich des Hauptweges aufgestellt sind und trotz            Ihrer mündlichen Zusage seit Monaten nicht repariert oder entfernt wurden


     -  in einer Feuerstelle auf Ihrem Gelände einige verbrannte Plastikrückstände zu finden sind.


       Dazu haben sich auch andere Pächter über den entsprechenden Brandgeruch beschwert.


     


         Wir fordern Sie hiermit auf, bis zum __________ einen vertragsgemäßen Zustand herzustellen, indem




     -  der nachträgliche Anbau an der Gartenlaube zurück gebaut wird


     -  Der nicht genehmigte Schuppen zurück gebaut wird


     -  die zahlreichen Sichtschutzwände bis auf die erlaubten im Sitzbereich der Terrasse entfernt werden


     -   die Videokamera maximal auf das eigene Gartengelände ausgerichtet wird. Kann das nicht gewährleistet               werden, so ist die Kamera abzubauen


     -  Die beschädigten Gartenfiguren aus dem Sichtbereich des Hauptweges entfernt oder aber repariert werden


     -  die verbrannten Plastikrückstände entfernt werden und zukünftig kein Plastik mehr verbrannt wird.


     


    Wir gehen davon aus, dass die vorstehend gerügten Mängel fristgerecht abgestellt werden, müssen jedoch auch darauf hinweisen, dass die Nichtabstellung der Mängel trotz Abmahnung und Fristsetzung eine fristgemäße Kündigung Ihres Kleingartenpachtvertrages nach sich ziehen kann. Wir hoffen, dass es nicht zu einer derartigen Maßnahme kommen muss, und verbleiben mit freundlichen Grüßen


     


    1. Vorstand Kleingartenverein


     


      (Unterschrift, Stempel)                        Ort ___________________ Datum: _________________


Muss ich Kinderlärm aus der Nachbarparzelle hinnehmen?

Der übliche von Kindern erzeugte Lärm ist Ausdruck kindlicher Lebensfreude. Er kann zwar möglicherweise, wie jeder andere Lärm, eine Belästigung der Parzellennachbarn darstellen, ist jedoch zur Tageszeit keine wesentliche Beeinträchtigung i.S.d. § 1004 BGB. Auch wenn der Kinderlärm als besonders störend empfunden wird, sollte man daran denken, dass man selbst auch einmal Kind war. Kinder wollen und sollen spielen und herumtollen. Aber auch zu Hause tun sie das nicht rund um die Uhr.

Deshalb sollten die Eltern während der in der Kleingartenanlage festgesetzten Ruhezeiten auch auf eine Minimierung des Kinderlärms hinwirken. Jedoch kann man das Spielen und die damit verbundenen Lebensäußerungen der Kinder nicht verbieten. Aber vielleicht kann man das Herumtollen auf den Spielplatz der Anlage teilweise umverlagern. Ständig lärmende Kinder sind eigentlich nur falsch oder fehlerhaft erzogene Kinder. Genauso, wie ich ein Recht auf meine Ruhe habe, hat das Kind ein Recht darauf, so erzogen zu werden, dass es gesellschaftliche Regeln und Normen kennt und einhalten kann. Dazu gehört auch die Achtung vor dem Nachbarn.

Kinder sind auch wegen der sozialpolitischen Funktion der Kleingärten aus unseren Anlagen nicht wegzudenken. Deswegen ist das Gespräch mit den betroffenen Nachbarn und ihren Kindern stets dem Schrei „Jetzt aber Ruhe“ vorzuziehen.

Hierbei kann man auch einmal die Möglichkeiten erörtern, auf welche kindgerechten Beschäftigungen man während der in der Anlage festgesetzten Ruhezeiten orientieren könnte. Dazu gehören unter anderem das Lesen, Karten oder Brettspiele u.a.m. Oder man spielt einmal selbst mit Nachbars Kindern. Viele Kinder wundern sich dann sicher, welche schöne alte Spiele es – außerhalb des Computers – gibt. Ein Miteinander statt der Konfrontation ist immer hilfreich – für beide Seiten.

                                                                                                                                                                      Quelle: Dr. Rudolf Trepte  


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