• Förderrichtlinien des KV der Gartenfreunde Wittenberg e.V.

    Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten des Kreis Verbandes der Gartenfreunde Wittenberg e.V.

    Der geschäftsführende Vorstand (geVo) 

    hat auf seiner Vorstandssitzung 23.03.2021 folgende Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten beschlossen.


    Der geVo fördert ökologische Projekte.


    Förderfähig sind Maßnahmen und entsprechende Aktivitäten wenn sie in der Regel


    - eine nachhaltige Wirkung aufweisen und positive Effekte erwarten lassen,


    - eine breite Öffentlichkeit erreichen, 


    - dazu geeignet sind, die Kleingartenanlagen positiv zu repräsentieren,



    In der Regel werden zweckentsprechende und förderfähige Aktivitäten in folgenden Bereichen gefördert:


    - Ökologie


    - Blühwiesen


    - Mustergärten (BKleingG)


    - Kinder- Verweil- u. Erholungsplätzen


    - Seniorengärten


    - Gesundheit


    - Intergration u. Inklusion



     nicht gefördert werden Aktivitäten,


    - die gewerblichen u. kommerziellen Zwecken dienen


    - sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten


    - gegen geltenes Recht verstoßen


    - die eindeutig einer parteipolitischen o. religösen Zielsetzung folgen


    - sich ausschießlich an die Mitglieder des Antragsstellers richten bzw. nur auf den allgemeinen Zweck des Antragstellers ausgerrichtet sind,


    Zuwendungsempfänger nach dieser Richtlinie sind ausschließlich Vereine die §2 BKleingG erfüllen und Mitglied im Kreisverband der Gartenfreunde Wittenberg sind.


    Die Richtlinie und Antrag kann beim geVo beantragt werden, jeder Antrag wird einzeln geprüft.



     


       


       


     


       


     


     


     

  • Muster Abmahnung

    Muster Abmahnung


     




     


    Kleingartenverein __________________________e.V.


     


     


    Betrifft: Abmahnung zur Abstellung von Pflichtverletzungen gemäß § 9 (1) Nr. 1 BkleingG.


     


    Sehr geehrte(r) ________________________,


     


    Aufgrund der Verwaltungsvollmacht des Kreisverbandes der Gartenfreunde Wittenberg e.V.


     


    weisen wir im Auftrag des Verbandes auf Folgendes hin:


     


    Anlässlich einer Gartenbegehung am mussten wir leider feststellen, dass die Bewirtschaftung Ihres Kleingartens nicht den Maßgaben des Bundeskleingartengesetzes, des


    Pachtvertrages sowie der Gartenordnung unseres Vereins entspricht.


    So musste insbesondere festgestellt werden, dass


     


     -  die Gartenlaube ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vorstandes baulich verändert wurde (komplett        geschlossener. Anbau mit Fenster und fester Tür)


     -  ebenfalls ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vorstandes ein neuer Geräteschuppen gebaut wurde


     -  das Pachtgelände mit zahlreichen hohen Sichtschutzwänden umbaut wurde


     -  eine Videokamera auf ein benachbartes Pachtgelände gerichtet ist


     -  mehrere stark beschädigte Gartenfiguren direkt im Sichtbereich des Hauptweges aufgestellt sind und trotz            Ihrer mündlichen Zusage seit Monaten nicht repariert oder entfernt wurden


     -  in einer Feuerstelle auf Ihrem Gelände einige verbrannte Plastikrückstände zu finden sind.


       Dazu haben sich auch andere Pächter über den entsprechenden Brandgeruch beschwert.


     


         Wir fordern Sie hiermit auf, bis zum __________ einen vertragsgemäßen Zustand herzustellen, indem




     -  der nachträgliche Anbau an der Gartenlaube zurück gebaut wird


     -  Der nicht genehmigte Schuppen zurück gebaut wird


     -  die zahlreichen Sichtschutzwände bis auf die erlaubten im Sitzbereich der Terrasse entfernt werden


     -   die Videokamera maximal auf das eigene Gartengelände ausgerichtet wird. Kann das nicht gewährleistet               werden, so ist die Kamera abzubauen


     -  Die beschädigten Gartenfiguren aus dem Sichtbereich des Hauptweges entfernt oder aber repariert werden


     -  die verbrannten Plastikrückstände entfernt werden und zukünftig kein Plastik mehr verbrannt wird.


     


    Wir gehen davon aus, dass die vorstehend gerügten Mängel fristgerecht abgestellt werden, müssen jedoch auch darauf hinweisen, dass die Nichtabstellung der Mängel trotz Abmahnung und Fristsetzung eine fristgemäße Kündigung Ihres Kleingartenpachtvertrages nach sich ziehen kann. Wir hoffen, dass es nicht zu einer derartigen Maßnahme kommen muss, und verbleiben mit freundlichen Grüßen


     


    1. Vorstand Kleingartenverein


     


      (Unterschrift, Stempel)                        Ort ___________________ Datum: _________________


Welche Verantwortung tragen Vereinsmitglieder für ihren Vorstand?

 

Dass der Vorstand eine wichtige Verantwortung für den Verein zu tragen hat, ist unumstritten. Und dass der Vorstand dieser Verantwortung auch nachkommt, wird von den meisten Vereinsmitgliedern (außer denen, die in Ruhe gelassen werden möchten) als eine Selbstverständlichkeit betrachtet.

Aber haben nicht auch die Vereinsmitglieder eine Verantwortung für den Vorstand – und worin besteht diese?

 

Erstens beginnt diese Verantwortung schon bei der Bereitschaft, sich durch sein Tun und Lassen selbstlos für den Verein einzusetzen und vereinsschädigendes Verhalten zu unterlassen.

Zweitens sollte jeder dabei mitwirken, die geeignetsten Kandidaten in den Vorstand zu wählen. Denn jeder Verein hat den Vorstand, den er verdient – und über die falschen Leute braucht sich dann keiner zu beschweren.

Drittens kommt es darauf an, dem Vorstand die Arbeit zu erleichtern und ein ordentliches Vereinsleben zu gewährleisten, indem man sich vor allem an Satzung, Unterpachtvertrag, Kleingartenordnung sowie Vereinsbeschlüsse und ­regelungen hält.

Viertens kann den Vorstandsmitgliedern (insbes. dem Kassierer) die Arbeit wesentlich erleichtert werden durch terminliche Zuverlässigkeit wie bei der Pacht und Beitragszahlung, bei den Gemeinschaftsarbeiten u.a.

Fünftens ist es niemandem verboten, gegen vereinsschädigendes Verhalten einzelner Gartenfreunde selbst mit aktiv zu werden, statt das Eingreifen nur auf den Vorstand abzuschieben.

Sechstens haben die Vereinsmitglieder auch die Pflicht, kritisch die Arbeit des Vorstandes zu hinterfragen, vom Vorstand eine eindeutige Rechenschaft über die Arbeit zu verlangen und vor allem in der Mitgliederversammlung wichtige Probleme offen anzusprechen.

Siebentens müssen die Vereinsmitglieder dafür sorgen, dass die Vorstandsmitglieder das Vereinsschiff stets zum Vorteil des Vereins und seiner Mitglieder richtig auf Kurs halten und Konflikte rechtlich sauber lösen können.

 

Das bedeutet, dass zumindest die Vorstandsmitglieder mit dem für ihre Funktion erforderlichen Wissen und Material ausgestattet werden. Und dazu gehört auch der Bezug der Verbandszeitschrift „Gartenfreund“, in der vor allem im Innenteil „Sachsen aktuell“ stets die fachlichen und rechtlichen Informationen gegeben werden, die für eine ordnungsgemäße Vereinsführung unerlässlich sind. Diese Ausstattung – und zwar auf Vereinskosten – ist das Mindeste, was jedes Vereinsmitglied demjenigen schuldig ist, der von ihm verpflichtet wurde, in seinem Auftrag und zu seinem Nutzen Verantwortung zu übernehmen – denn auch jedes Vereinsmitglied hat sich durch die Satzung verpflichtet, sich für das Kleingartenwesen einzusetzen – und das ohne Wenn und Aber!

Das Abonnement aus Beitragsmitteln zu bezahlen, ist für jeden Verein zumutbar. Wenn ein Durchschnittsverein mit 50 Parzellen die Zeitschrift für die sechs Vorstandsmitglieder bezahlt, erhöht sich der Jahresmitgliedsbeitrag lediglich um rd. 1,25 € je Parzelle.

Für nur so wenig Geld kann man sich eine höhere Sicherheit im Verein „erkaufen”. Die Zeitschrift in der Hand jedes Vorstandsmitgliedes ermöglicht es ihm auch, aktiver gegen die vielen unwissenden Gartenfreunde aufzutreten, die fleißig am Ast des Kleingartenwesens sägen, ohne es zu wissen und ohne es begreifen zu wollen – und einige tun es auch bewusst, um ihre individuellen Interessen gegen den Willen der ehrlichen und vertragstreuen Gartenfreunde durchzusetzen. Letzteres führt zu unnötiger Arbeit und zu unnötigen Rechtskosten in den Verbänden und Vereinen, um die Folgen solchen Fehlverhaltens wieder auszubügeln. Mehr Sicherheit für das Kleingartenwesen ist nötig – und das alles können wir uns selbst für nur 10 Cent im Monat schaffen. Diesen Selbstschutz bietet uns keine Versicherung.

Liebe Vereinsvorstände, wertet diesen Standpunkt in „Nachgefragt“ mit Euren Mitgliedern aus. Sie für ihr Mittun zu gewinnen, kann Eurer Arbeit und Eurem Verein nur nützlich sein.


                                                                                                                                                                           Quelle:  Dr. Rudolf Trepte 


Share by: