• Förderrichtlinien des KV der Gartenfreunde Wittenberg e.V.

    Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten des Kreis Verbandes der Gartenfreunde Wittenberg e.V.

    Der geschäftsführende Vorstand (geVo) 

    hat auf seiner Vorstandssitzung 23.03.2021 folgende Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten beschlossen.


    Der geVo fördert ökologische Projekte.


    Förderfähig sind Maßnahmen und entsprechende Aktivitäten wenn sie in der Regel


    - eine nachhaltige Wirkung aufweisen und positive Effekte erwarten lassen,


    - eine breite Öffentlichkeit erreichen, 


    - dazu geeignet sind, die Kleingartenanlagen positiv zu repräsentieren,



    In der Regel werden zweckentsprechende und förderfähige Aktivitäten in folgenden Bereichen gefördert:


    - Ökologie


    - Blühwiesen


    - Mustergärten (BKleingG)


    - Kinder- Verweil- u. Erholungsplätzen


    - Seniorengärten


    - Gesundheit


    - Intergration u. Inklusion



     nicht gefördert werden Aktivitäten,


    - die gewerblichen u. kommerziellen Zwecken dienen


    - sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten


    - gegen geltenes Recht verstoßen


    - die eindeutig einer parteipolitischen o. religösen Zielsetzung folgen


    - sich ausschießlich an die Mitglieder des Antragsstellers richten bzw. nur auf den allgemeinen Zweck des Antragstellers ausgerrichtet sind,


    Zuwendungsempfänger nach dieser Richtlinie sind ausschließlich Vereine die §2 BKleingG erfüllen und Mitglied im Kreisverband der Gartenfreunde Wittenberg sind.


    Die Richtlinie und Antrag kann beim geVo beantragt werden, jeder Antrag wird einzeln geprüft.



     


       


       


     


       


     


     


     

  • Muster Abmahnung

    Muster Abmahnung


     




     


    Kleingartenverein __________________________e.V.


     


     


    Betrifft: Abmahnung zur Abstellung von Pflichtverletzungen gemäß § 9 (1) Nr. 1 BkleingG.


     


    Sehr geehrte(r) ________________________,


     


    Aufgrund der Verwaltungsvollmacht des Kreisverbandes der Gartenfreunde Wittenberg e.V.


     


    weisen wir im Auftrag des Verbandes auf Folgendes hin:


     


    Anlässlich einer Gartenbegehung am mussten wir leider feststellen, dass die Bewirtschaftung Ihres Kleingartens nicht den Maßgaben des Bundeskleingartengesetzes, des


    Pachtvertrages sowie der Gartenordnung unseres Vereins entspricht.


    So musste insbesondere festgestellt werden, dass


     


     -  die Gartenlaube ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vorstandes baulich verändert wurde (komplett        geschlossener. Anbau mit Fenster und fester Tür)


     -  ebenfalls ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vorstandes ein neuer Geräteschuppen gebaut wurde


     -  das Pachtgelände mit zahlreichen hohen Sichtschutzwänden umbaut wurde


     -  eine Videokamera auf ein benachbartes Pachtgelände gerichtet ist


     -  mehrere stark beschädigte Gartenfiguren direkt im Sichtbereich des Hauptweges aufgestellt sind und trotz            Ihrer mündlichen Zusage seit Monaten nicht repariert oder entfernt wurden


     -  in einer Feuerstelle auf Ihrem Gelände einige verbrannte Plastikrückstände zu finden sind.


       Dazu haben sich auch andere Pächter über den entsprechenden Brandgeruch beschwert.


     


         Wir fordern Sie hiermit auf, bis zum __________ einen vertragsgemäßen Zustand herzustellen, indem




     -  der nachträgliche Anbau an der Gartenlaube zurück gebaut wird


     -  Der nicht genehmigte Schuppen zurück gebaut wird


     -  die zahlreichen Sichtschutzwände bis auf die erlaubten im Sitzbereich der Terrasse entfernt werden


     -   die Videokamera maximal auf das eigene Gartengelände ausgerichtet wird. Kann das nicht gewährleistet               werden, so ist die Kamera abzubauen


     -  Die beschädigten Gartenfiguren aus dem Sichtbereich des Hauptweges entfernt oder aber repariert werden


     -  die verbrannten Plastikrückstände entfernt werden und zukünftig kein Plastik mehr verbrannt wird.


     


    Wir gehen davon aus, dass die vorstehend gerügten Mängel fristgerecht abgestellt werden, müssen jedoch auch darauf hinweisen, dass die Nichtabstellung der Mängel trotz Abmahnung und Fristsetzung eine fristgemäße Kündigung Ihres Kleingartenpachtvertrages nach sich ziehen kann. Wir hoffen, dass es nicht zu einer derartigen Maßnahme kommen muss, und verbleiben mit freundlichen Grüßen


     


    1. Vorstand Kleingartenverein


     


      (Unterschrift, Stempel)                        Ort ___________________ Datum: _________________

Recht haben und Recht bekommen …

Im Kleingärtnerverein ergeben sich insbesondere aus den pacht- und kleingartenrechtlichen Beziehungen zwischen Mitglied und Verein Probleme, bei denen der Vorstand aktiv werden muss. Außerdem drohen manche Gartenfreunde bereits schon bei einer Abmahnung mit dem Rechtsanwalt. Wie kann man als Vorstand bei einem eventuellen Rechtsstreit von vornherein gute Karten haben:

^    nur mit stichhaltigen Beweisen kann man gut argumentieren, denn es ist wichtig, die Gegenpartei in die Beweispflicht zu 
      drängen;
^    es ist dringend geboten, alles schriftlich mit eindeutigen Formulierungen zu fixieren, weil auch mündliche Abreden gelten;
^   Verträge muss man genau lesen und notfalls vor Unterschrift rechtlich prüfen lassen;
^   bei größeren Problemen sollte man vor dem Handeln stets rechtlichen Rat einholen;
^   vor jedem Handeln ist es unerlässlich, Beweise für die eigene Position zu sichern (Dokumente, Aufzeichnungen, Fotos, Zeugen
     u.a.);
^    jedes Dokument (Schreiben, Vertrag, Quittung u.a.) muss mit Datum versehen und in Kopie vorhanden sein;
^   bei Abmahnungen muss man klare Auflagen erteilen und unbedingt vergleichbare Verstöße gleich behandeln;
^    wichtig ist, dafür zu sorgen, dass ein Schriftstück den Empfänger nachweisbar erreicht;
^    nach Gespräch in strittigen Sachen sollte man stets ein Gedächtnisprotokoll anfertigen und von Zeugen gegenzeichnen
      lassen;
^    auf Mahnungen sowie Schreiben von Vertragspartnern, Ämtern, Gerichten und Anwälten muss man unverzüglich, d.h. vor    Fristablauf, reagieren, damit man nicht in Verzug gerät; ggf. sollte man sich vorher rechtlich beraten lassen;
^    vor jeder Klageerhebung ist es unerlässlich, rechtlichen Rat einzuholen, die Versicherung zu kontaktieren und zu prüfen, ob ein Urteil oder ein Vergleich günstiger für den Verein ist, insbesondere dann, wenn eine Vollstreckung illusorisch ist;
^    aus all diesen Gründen braucht der Verein eine Rechtsschutz- und eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.

Diese Hinweise sollte man unbedingt beachten. Wenn man auch vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist, muss wenigstens das Rettungsboot klar sein.


                                                                                                                                                                                  Quelle:  Dr. Rudolf Trepte
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