• Förderrichtlinien des KV der Gartenfreunde Wittenberg e.V.

    Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten des Kreis Verbandes der Gartenfreunde Wittenberg e.V.

    Der geschäftsführende Vorstand (geVo) 

    hat auf seiner Vorstandssitzung 23.03.2021 folgende Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten beschlossen.


    Der geVo fördert ökologische Projekte.


    Förderfähig sind Maßnahmen und entsprechende Aktivitäten wenn sie in der Regel


    - eine nachhaltige Wirkung aufweisen und positive Effekte erwarten lassen,


    - eine breite Öffentlichkeit erreichen, 


    - dazu geeignet sind, die Kleingartenanlagen positiv zu repräsentieren,



    In der Regel werden zweckentsprechende und förderfähige Aktivitäten in folgenden Bereichen gefördert:


    - Ökologie


    - Blühwiesen


    - Mustergärten (BKleingG)


    - Kinder- Verweil- u. Erholungsplätzen


    - Seniorengärten


    - Gesundheit


    - Intergration u. Inklusion



     nicht gefördert werden Aktivitäten,


    - die gewerblichen u. kommerziellen Zwecken dienen


    - sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten


    - gegen geltenes Recht verstoßen


    - die eindeutig einer parteipolitischen o. religösen Zielsetzung folgen


    - sich ausschießlich an die Mitglieder des Antragsstellers richten bzw. nur auf den allgemeinen Zweck des Antragstellers ausgerrichtet sind,


    Zuwendungsempfänger nach dieser Richtlinie sind ausschließlich Vereine die §2 BKleingG erfüllen und Mitglied im Kreisverband der Gartenfreunde Wittenberg sind.


    Die Richtlinie und Antrag kann beim geVo beantragt werden, jeder Antrag wird einzeln geprüft.



     


       


       


     


       


     


     


     

  • Muster Abmahnung

    Muster Abmahnung


     




     


    Kleingartenverein __________________________e.V.


     


     


    Betrifft: Abmahnung zur Abstellung von Pflichtverletzungen gemäß § 9 (1) Nr. 1 BkleingG.


     


    Sehr geehrte(r) ________________________,


     


    Aufgrund der Verwaltungsvollmacht des Kreisverbandes der Gartenfreunde Wittenberg e.V.


     


    weisen wir im Auftrag des Verbandes auf Folgendes hin:


     


    Anlässlich einer Gartenbegehung am mussten wir leider feststellen, dass die Bewirtschaftung Ihres Kleingartens nicht den Maßgaben des Bundeskleingartengesetzes, des


    Pachtvertrages sowie der Gartenordnung unseres Vereins entspricht.


    So musste insbesondere festgestellt werden, dass


     


     -  die Gartenlaube ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vorstandes baulich verändert wurde (komplett        geschlossener. Anbau mit Fenster und fester Tür)


     -  ebenfalls ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vorstandes ein neuer Geräteschuppen gebaut wurde


     -  das Pachtgelände mit zahlreichen hohen Sichtschutzwänden umbaut wurde


     -  eine Videokamera auf ein benachbartes Pachtgelände gerichtet ist


     -  mehrere stark beschädigte Gartenfiguren direkt im Sichtbereich des Hauptweges aufgestellt sind und trotz            Ihrer mündlichen Zusage seit Monaten nicht repariert oder entfernt wurden


     -  in einer Feuerstelle auf Ihrem Gelände einige verbrannte Plastikrückstände zu finden sind.


       Dazu haben sich auch andere Pächter über den entsprechenden Brandgeruch beschwert.


     


         Wir fordern Sie hiermit auf, bis zum __________ einen vertragsgemäßen Zustand herzustellen, indem




     -  der nachträgliche Anbau an der Gartenlaube zurück gebaut wird


     -  Der nicht genehmigte Schuppen zurück gebaut wird


     -  die zahlreichen Sichtschutzwände bis auf die erlaubten im Sitzbereich der Terrasse entfernt werden


     -   die Videokamera maximal auf das eigene Gartengelände ausgerichtet wird. Kann das nicht gewährleistet               werden, so ist die Kamera abzubauen


     -  Die beschädigten Gartenfiguren aus dem Sichtbereich des Hauptweges entfernt oder aber repariert werden


     -  die verbrannten Plastikrückstände entfernt werden und zukünftig kein Plastik mehr verbrannt wird.


     


    Wir gehen davon aus, dass die vorstehend gerügten Mängel fristgerecht abgestellt werden, müssen jedoch auch darauf hinweisen, dass die Nichtabstellung der Mängel trotz Abmahnung und Fristsetzung eine fristgemäße Kündigung Ihres Kleingartenpachtvertrages nach sich ziehen kann. Wir hoffen, dass es nicht zu einer derartigen Maßnahme kommen muss, und verbleiben mit freundlichen Grüßen


     


    1. Vorstand Kleingartenverein


     


      (Unterschrift, Stempel)                        Ort ___________________ Datum: _________________

Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung - was ist dafür erforderlich?

Die  Mitglieder bringen ihren für alle verbindlichen Willen durch Beschlüsse in der Mitgliederversammlung zum Ausdruck.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist mit der Mehrheit der Erschienenen beschlussfähig; d.h., ein
so gefasster Beschluss ist für sämtliche Mitglieder, auch für die nicht Anwesenden, gültig. Deshalb muss mit der Einladung das Interesse zur Teilnahme geweckt werden. Was ist deshalb alles zu beachten?

Erstens: Die Mitgliederversammlung ist gemäß der in der Satzungsbestimmung geregelten Einberufungsfrist und der Art und Weise der Einladung einzuberufen.
Zweitens: Die Einladung muss den Versammlungstermin, -ort und -beginn enthalten.
Drittens: In der Einladung müssen die zu fassenden Beschlüsse inhaltlich eindeutig angekündigt werden.
Viertens: In der Mitgliederversammlung ist eine Anwesenheitsliste zu führen.
Fünftens: Nichtmitglieder dürfen nicht mit abstimmen.
Sechstens: Der zu fassende Beschluss ist bei Aufruf des entsprechenden Tagesordnungspunktes zu verlesen und zu begründen.
Siebtens: Vor der Abstimmung, insbesondere bei sich aus der Diskussion ergebenden Veränderungen, ist der nunmehr zu fassende Beschluss im Wortlaut zu verlesen und im Protokoll festzuhalten, um Missverständnisse aus zuschließen.
Achtens: Vor der Abstimmung ist die Beschlussfähigkeit festzustellen und zu verkünden, insbesondere, wenn Mitglieder die Versammlung inzwischen verlassen haben.
Neuntens: Es ist die Anzahl der Für- und der Gegenstimmen sowie der Enthaltungen festzustellen und zu protokollieren.
Zehntens: Beschlüsse sollten laufend nummeriert weren (z.B. Beschluss MV Nr. 3/2013) und extra archiviert werden, um die Suche nach dem aktuellsten Beschluss zu erleichtern.
Elftens: Gefasste Beschlüsse sind im Versammlungsprotokoll festzuhalten.
Zwölftens: Gefasste Beschlüsse sind den nicht erschienen Mitgliedern erforderlichenfalls in geeigneter Form zugänglich zu machen; jedoch haben diese eine Erkundigungspflicht, zumal sich nicht jeder gefasste Beschluss für eine Mitteilung im Schaukasten (Datenschutz) eignet.

                                                                                                                                                       Quelle: Dr. Rudolf Trepte
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