• Förderrichtlinien des KV der Gartenfreunde Wittenberg e.V.

    Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten des Kreis Verbandes der Gartenfreunde Wittenberg e.V.

    Der geschäftsführende Vorstand (geVo) 

    hat auf seiner Vorstandssitzung 23.03.2021 folgende Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten beschlossen.


    Der geVo fördert ökologische Projekte.


    Förderfähig sind Maßnahmen und entsprechende Aktivitäten wenn sie in der Regel


    - eine nachhaltige Wirkung aufweisen und positive Effekte erwarten lassen,


    - eine breite Öffentlichkeit erreichen, 


    - dazu geeignet sind, die Kleingartenanlagen positiv zu repräsentieren,



    In der Regel werden zweckentsprechende und förderfähige Aktivitäten in folgenden Bereichen gefördert:


    - Ökologie


    - Blühwiesen


    - Mustergärten (BKleingG)


    - Kinder- Verweil- u. Erholungsplätzen


    - Seniorengärten


    - Gesundheit


    - Intergration u. Inklusion



     nicht gefördert werden Aktivitäten,


    - die gewerblichen u. kommerziellen Zwecken dienen


    - sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten


    - gegen geltenes Recht verstoßen


    - die eindeutig einer parteipolitischen o. religösen Zielsetzung folgen


    - sich ausschießlich an die Mitglieder des Antragsstellers richten bzw. nur auf den allgemeinen Zweck des Antragstellers ausgerrichtet sind,


    Zuwendungsempfänger nach dieser Richtlinie sind ausschließlich Vereine die §2 BKleingG erfüllen und Mitglied im Kreisverband der Gartenfreunde Wittenberg sind.


    Die Richtlinie und Antrag kann beim geVo beantragt werden, jeder Antrag wird einzeln geprüft.



     


       


       


     


       


     


     


     

  • Muster Abmahnung

    Muster Abmahnung


     




     


    Kleingartenverein __________________________e.V.


     


     


    Betrifft: Abmahnung zur Abstellung von Pflichtverletzungen gemäß § 9 (1) Nr. 1 BkleingG.


     


    Sehr geehrte(r) ________________________,


     


    Aufgrund der Verwaltungsvollmacht des Kreisverbandes der Gartenfreunde Wittenberg e.V.


     


    weisen wir im Auftrag des Verbandes auf Folgendes hin:


     


    Anlässlich einer Gartenbegehung am mussten wir leider feststellen, dass die Bewirtschaftung Ihres Kleingartens nicht den Maßgaben des Bundeskleingartengesetzes, des


    Pachtvertrages sowie der Gartenordnung unseres Vereins entspricht.


    So musste insbesondere festgestellt werden, dass


     


     -  die Gartenlaube ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vorstandes baulich verändert wurde (komplett        geschlossener. Anbau mit Fenster und fester Tür)


     -  ebenfalls ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vorstandes ein neuer Geräteschuppen gebaut wurde


     -  das Pachtgelände mit zahlreichen hohen Sichtschutzwänden umbaut wurde


     -  eine Videokamera auf ein benachbartes Pachtgelände gerichtet ist


     -  mehrere stark beschädigte Gartenfiguren direkt im Sichtbereich des Hauptweges aufgestellt sind und trotz            Ihrer mündlichen Zusage seit Monaten nicht repariert oder entfernt wurden


     -  in einer Feuerstelle auf Ihrem Gelände einige verbrannte Plastikrückstände zu finden sind.


       Dazu haben sich auch andere Pächter über den entsprechenden Brandgeruch beschwert.


     


         Wir fordern Sie hiermit auf, bis zum __________ einen vertragsgemäßen Zustand herzustellen, indem




     -  der nachträgliche Anbau an der Gartenlaube zurück gebaut wird


     -  Der nicht genehmigte Schuppen zurück gebaut wird


     -  die zahlreichen Sichtschutzwände bis auf die erlaubten im Sitzbereich der Terrasse entfernt werden


     -   die Videokamera maximal auf das eigene Gartengelände ausgerichtet wird. Kann das nicht gewährleistet               werden, so ist die Kamera abzubauen


     -  Die beschädigten Gartenfiguren aus dem Sichtbereich des Hauptweges entfernt oder aber repariert werden


     -  die verbrannten Plastikrückstände entfernt werden und zukünftig kein Plastik mehr verbrannt wird.


     


    Wir gehen davon aus, dass die vorstehend gerügten Mängel fristgerecht abgestellt werden, müssen jedoch auch darauf hinweisen, dass die Nichtabstellung der Mängel trotz Abmahnung und Fristsetzung eine fristgemäße Kündigung Ihres Kleingartenpachtvertrages nach sich ziehen kann. Wir hoffen, dass es nicht zu einer derartigen Maßnahme kommen muss, und verbleiben mit freundlichen Grüßen


     


    1. Vorstand Kleingartenverein


     


      (Unterschrift, Stempel)                        Ort ___________________ Datum: _________________

Braucht ein Kleingärtnerverein eine Kleingartenkonzeption?

Die Frage nach der Zukunftssicherung der Kleingartenanlagen stellt sich in manchen Vereinen immer drängender, denn freie, nicht mehr vergebbare Gärten können manchen Verein und Verband vor große Probleme stellen – insbesondere dann, wenn eine Kleingartenanlage mangels Nachfrage „auszubluten“ droht. Denn ein Problem besteht weiter: Die gesamte Pachtsumme muss vom Verein aufgebracht werden und verteilt sich somit auf immer weniger Mitglieder, was letztlich dazu führen kann, dass die einzelnen Kleingärtner diese Summe nicht mehr aufbringen wollen oder können. Das erfordert sowohl vom Verband als Zwischenpächter als auch vom Verein unter Einbeziehung der Mitglieder, weitsichtig über die Perspektive der Kleingartenanlage nachzudenken.
Eine Analyse sollte Klarheit über künftig frei werdende Parzellen schaffen. Der Erhalt der Anlage, wenn auch mit weniger Parzellen, sollte den Vorrang vor dem Auflassen der Kleingartenanlage erhalten. Ideal wäre es, zusammenhängende Teile der Anlage zu erhalten und einzelne Flurstücke aus dem Pachtverhältnis herauszulösen bzw. aus zusammenhängenden Parzellen Gemeinschaftsflächen zu schaffen. Im aufzugebenden oder umzunutzenden Anlagenteil sollten dann die abgegebenen Parzellen nicht mehr vergeben werden.
Zu bedenken wäre auch an einen vom Verein finanzierten Umzug einzelner Gartenfreunde in anderweitig freie Parzellen, um die geplante Freisetzung schneller verwirklichen zu können. Hierbei kann sich zugleich die Solidargemeinschaft der Gartenfreunde, insbesondere beim Aus gleich sozialer Härtefälle, bewähren.
Die Leerstände bieten aber auch die Chance, durch Errichtung von Spielplätzen und Spielflächen für Kinder, eines Fest- und Versammlungsplatzes für den Verein, von Ruhezonen für Besucher, von Lehr- und Lernpfaden für Schulen und interessierte Bürger, von Pkw-Abstellplätzen am Rande der Anlage, von parkähnlichen öffentlichen Grünbereichen mit unterschiedlichen Biotopen u.a., die Attraktivität und Akzeptanz der Kleingartenanlage insgesamt zu erhöhen. Auch einzelne frei gewordene Parzellen bieten Möglichkeiten einer sinnvollen Nutzung, z.B. als Lehrgarten, eingegrünte Sitzecke, Biotop oder Kompostplatz. Die Kleingartenkonzeption sollte durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.

                                                                                                                                                                        Quelle: Dr. Rudolf Trepte
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