Projekte

Förderrichtlinien des KV der Gartenfreunde Wittenberg e.V.

Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten des Kreis Verbandes der Gartenfreunde Wittenberg e.V.

Der geschäftsführende Vorstand (geVo) hat auf seiner Vorstandssitzung 23.03.2021 folgende Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten beschlossen.

Der geVo fördert ökologische Projekte.

Förderfähig sind Maßnahmen und entsprechende Aktivitäten, wenn sie in der Regel

  • eine nachhaltige Wirkung aufweisen und positive Effekte erwarten lassen,
  • eine breite Öffentlichkeit erreichen,
  • dazu geeignet sind, die Kleingartenanlagen positiv zu repräsentieren.

In der Regel werden zweckentsprechende und förderfähige Aktivitäten in folgenden Bereichen gefördert:

  • Ökologie
  • Blühwiesen
  • Mustergärten (BKleingG)
  • Kinder- Verweil- u. Erholungsplätzen
  • Seniorengärten
  • Gesundheit
  • Integration u. Inklusion

nicht gefördert werden Aktivitäten,

  • die gewerblichen u. kommerziellen Zwecken dienen
  • sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten
  • gegen geltendes Recht verstoßen
  • die eindeutig einer parteipolitischen o. religiösen Zielsetzung folgen
  • sich ausschließlich an die Mitglieder des Antragsstellers richten bzw. nur auf den allgemeinen Zweck des Antragstellers ausgerichtet sind,

Zuwendungsempfänger nach dieser Richtlinie sind ausschließlich Vereine die §2 BKleingG erfüllen und Mitglied im Kreisverband der Gartenfreunde Wittenberg sind.

Die Richtlinie und Antrag kann beim geVo beantragt werden, jeder Antrag wird einzeln geprüft.