• Förderrichtlinien des KV der Gartenfreunde Wittenberg e.V.

    Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten des Kreis Verbandes der Gartenfreunde Wittenberg e.V.

    Der geschäftsführende Vorstand (geVo) 

    hat auf seiner Vorstandssitzung 23.03.2021 folgende Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten beschlossen.


    Der geVo fördert ökologische Projekte.


    Förderfähig sind Maßnahmen und entsprechende Aktivitäten wenn sie in der Regel


    - eine nachhaltige Wirkung aufweisen und positive Effekte erwarten lassen,


    - eine breite Öffentlichkeit erreichen, 


    - dazu geeignet sind, die Kleingartenanlagen positiv zu repräsentieren,



    In der Regel werden zweckentsprechende und förderfähige Aktivitäten in folgenden Bereichen gefördert:


    - Ökologie


    - Blühwiesen


    - Mustergärten (BKleingG)


    - Kinder- Verweil- u. Erholungsplätzen


    - Seniorengärten


    - Gesundheit


    - Intergration u. Inklusion



     nicht gefördert werden Aktivitäten,


    - die gewerblichen u. kommerziellen Zwecken dienen


    - sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten


    - gegen geltenes Recht verstoßen


    - die eindeutig einer parteipolitischen o. religösen Zielsetzung folgen


    - sich ausschießlich an die Mitglieder des Antragsstellers richten bzw. nur auf den allgemeinen Zweck des Antragstellers ausgerrichtet sind,


    Zuwendungsempfänger nach dieser Richtlinie sind ausschließlich Vereine die §2 BKleingG erfüllen und Mitglied im Kreisverband der Gartenfreunde Wittenberg sind.


    Die Richtlinie und Antrag kann beim geVo beantragt werden, jeder Antrag wird einzeln geprüft.



     


       


       


     


       


     


     


     

  • Thema Transparenzgesetz

     

    Transparenzregister: 

    Informationen zur Neuregelung

    Mit Wirkung vom 1. August 2021 ist das „Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw)“ in Kraft. Das beschlossene Gesetz sah ursprünglich eine Verpflichtung für die Vereinsvorstände vor, sich aktiv um die Eintragung ins Transparenzregister zu bemühen.

    Der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde (BDG) hat im bis Juni 2021 laufenden Gesetzgebungsverfahren gemeinsam mit seinen Landesverbänden im Rahmen einer großen Verbändeallianz erfolgreich auf die negativen Folgen gerade für kleinere Vereine hingewiesen.

    Gleichzeitig wurde das Verfahren genutzt, um Erleichterungen für steuerlich gemeinnützige Vereine im Hinblick auf eine Gebührenbefreiung zu erreichen. Hintergrund ist, dass gemeinnützige Einrichtungen bisher einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen mussten, um von der Pflicht der Gebührenzahlung befreit werden zu können. Bisher waren gemeinnützige Einrichtungen von der Gebührenzahlung an das Transparenzregister nur befreit, wenn sie rechtzeitig einen Antrag auf Befreiung gestellt hatten. Eine Befreiung für zurückliegende Jahre war nicht möglich.

    Wegen der vergleichsmäßig geringen Gebühr von 4,80 EUR pro Jahr, ist der Aufwand für die Vorstände der rund 14.000 unter dem Dach des BDG organisierten Kleingärtnervereine, die zudem ehrenamtlich tätig sind, unverhältnismäßig hoch.

    Von diesen Regelungen wurde auf Druck zahlreicher Verbände Abstand genommen. Das Gesetz sieht nun vor, dass steuerbegünstigte Körperschaften keine Gebühren mehr bezahlen müssen. Mit Einführung des ab 2024 geplanten zentralen Zuwendungsempfängerregisters soll auch der Antrag auf Gebührenbefreiung entbehrlich werden. Es bleibt jetzt grundsätzlich dabei, dass die gemeinnützigen Vereine automatisch ins Transparenzregister eingetragen werden. Weiterhin soll ein vereinfachtes Antragsformular bis spätestens zum 31. März 2022 vom Transparenzregister zur Verfügung gestellt werden, mit dem schriftlich oder elektronisch die Gebührenbefreiung beantragt werden kann. Dabei ist es dann nicht mehr erforderlich die Bescheinigung des Finanzamtes als Nachweis für die Gemeinnützigkeit einzureichen, eine Versicherung diesbezüglich reicht aus. Darüber hinaus ist die Gebührenbefreiung für das laufende Jahr 2021 nun rückwirkend bis zum 30.06.2022 möglich.

     

    Was müssen Vereinsvorstände beachten?

    1. Gebührenbescheide für zurückliegende Jahre sind weiterhin gültig. Sie müssen – sofern nicht rechtzeitig ein Antrag auf Befreiung gestellt worden ist – beglichen werden.

    2. Bis zur Einführung des zentralen Zuwendungsempfängerregisters beim Bundeszentralamt für Steuern, sollten Vereine, die einen Gebührenbescheid erhalten, einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen. Übergangsweise findet sich dazu ein Mustertext auf der Homepage des BDG. Bis spätestens zum 31. März 2022 soll ein vereinfachtes Formular vom Transparenzregister zur Verfügung gestellt werden, mit dem schriftlich oder elektronisch die Gebührenbefreiung beantragt werden kann.

    3. Weiterhin werden die Daten aus dem Vereinsregister automatisch ins Transparenzregister übernommen. Auch für Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind, besteht allerdings eine Eintragungspflicht, wenn

    a) eine Änderung des Vorstands nicht unverzüglich zur Eintragung in das Vereinsregister angemeldet wurde

    b) Angaben zur Staatsangehörigkeit der Vorstandsmitglieder im Vereinsregister nicht vorhanden sind. Fehlen nämlich im Vereinsregister Angaben zur Staatsangehörigkeit, wird im Transparenzregister als Wohnsitz „Deutschland“ und als einzige Staatsangehörigkeit „deutsch“ eingetragen. Trifft dies nicht zu, müssen die Vereine sich aktiv um eine Änderung bemühen.

    Vereine sollten deswegen Änderungen im Vorstand künftig unverzüglich beim Vereinsregister anmelden.

    Der Dank des BDG gilt insbesondere seinen Mitgliedsverbänden, die durch ihre aktive Rolle im Gesetzgebungsprozess erfolgreich dazu beigetragen haben, weitere Erschwernisse für die Arbeit der Vereinsvorstände zu verhindern.

     

    Falls Sie einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen wollen, finden Sie nachfolgend einen Mustertext, der per E-Mail bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH gestellt werden muss:

    ________________________________________

     MUSTERTEXT 

    Verein e.V.

    Anschrift

    An: gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de

    Betreff: Antrag auf Gebührenbefreiung, Gebührenbescheid vom xx.xx.xxxx, Aktenzeichen: xx

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    unser Verein hat am xx.xx.xxxx einen Gebührenbescheid mit dem Aktenzeichen xx von Ihnen erhalten. Da unser Verein nach §§ 51ff. AO als steuerbegünstigt anerkannt ist, beantragen wir die Befreiung von den Gebühren für die Führung unseres Vereins im Transparenzregister gem. § 4 TrGebV für die Jahre xxxx - xxxx. 

    Mit freundlichen Grüßen

    Name Vorstand § 26 BGB



  • Muster Abmahnung

    Muster Abmahnung


     




     


    Kleingartenverein __________________________e.V.


     


     


    Betrifft: Abmahnung zur Abstellung von Pflichtverletzungen gemäß § 9 (1) Nr. 1 BkleingG.


     


    Sehr geehrte(r) ________________________,


     


    Aufgrund der Verwaltungsvollmacht des Kreisverbandes der Gartenfreunde Wittenberg e.V.


     


    weisen wir im Auftrag des Verbandes auf Folgendes hin:


     


    Anlässlich einer Gartenbegehung am mussten wir leider feststellen, dass die Bewirtschaftung Ihres Kleingartens nicht den Maßgaben des Bundeskleingartengesetzes, des


    Pachtvertrages sowie der Gartenordnung unseres Vereins entspricht.


    So musste insbesondere festgestellt werden, dass


     


     -  die Gartenlaube ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vorstandes baulich verändert wurde (komplett        geschlossener. Anbau mit Fenster und fester Tür)


     -  ebenfalls ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vorstandes ein neuer Geräteschuppen gebaut wurde


     -  das Pachtgelände mit zahlreichen hohen Sichtschutzwänden umbaut wurde


     -  eine Videokamera auf ein benachbartes Pachtgelände gerichtet ist


     -  mehrere stark beschädigte Gartenfiguren direkt im Sichtbereich des Hauptweges aufgestellt sind und trotz            Ihrer mündlichen Zusage seit Monaten nicht repariert oder entfernt wurden


     -  in einer Feuerstelle auf Ihrem Gelände einige verbrannte Plastikrückstände zu finden sind.


       Dazu haben sich auch andere Pächter über den entsprechenden Brandgeruch beschwert.


     


         Wir fordern Sie hiermit auf, bis zum __________ einen vertragsgemäßen Zustand herzustellen, indem




     -  der nachträgliche Anbau an der Gartenlaube zurück gebaut wird


     -  Der nicht genehmigte Schuppen zurück gebaut wird


     -  die zahlreichen Sichtschutzwände bis auf die erlaubten im Sitzbereich der Terrasse entfernt werden


     -   die Videokamera maximal auf das eigene Gartengelände ausgerichtet wird. Kann das nicht gewährleistet               werden, so ist die Kamera abzubauen


     -  Die beschädigten Gartenfiguren aus dem Sichtbereich des Hauptweges entfernt oder aber repariert werden


     -  die verbrannten Plastikrückstände entfernt werden und zukünftig kein Plastik mehr verbrannt wird.


     


    Wir gehen davon aus, dass die vorstehend gerügten Mängel fristgerecht abgestellt werden, müssen jedoch auch darauf hinweisen, dass die Nichtabstellung der Mängel trotz Abmahnung und Fristsetzung eine fristgemäße Kündigung Ihres Kleingartenpachtvertrages nach sich ziehen kann. Wir hoffen, dass es nicht zu einer derartigen Maßnahme kommen muss, und verbleiben mit freundlichen Grüßen


     


    1. Vorstand Kleingartenverein


     


      (Unterschrift, Stempel)                        Ort ___________________ Datum: _________________

Impressum

Impressum / Disclaimer
Kreisverband der Gartenfreunde Wittenberg e.V
Heubnerstr. 29
06886 Lutherstadt Wittenberg

Telefon : 03491 41 95 31
Telefax : 03491 50 50 50
E - Mail:  info@kv-gartenfreunde-wittenberg.de


Vertreten durch :
Vorsitzende              - Sabine Szczegula
Stellv. Vorsitzender -  Klaus Nunweiler 


Registereintrag:

Eingetragen im Vereinsregister.
Registergericht    :   Stendal
Registernummer :  VR 30 140


Umsatzsteuer - ID: 115/143/04108
Umsatzsteuer - Identifikationsnummer nach §§ 27 a
Umsatzsteuergesetz:   Impressum / Disclaimer

Kreisverband der Gartenfreunde Wittenberg e.V
Heubnerstr. 29

06886 Lutherstadt Wittenberg



Der Verband ist gemeinnützig Tätig und somit nach dem
gesetzlichen Richtlinien Steuerbefreit.

Bildrechte:
Magix.com / Pixabay.com
Quelle: Impressum erstellen von der  JuraForum-RA-suche.


Disclaimer - rechtliche Hinweise

§ 1 Warnhinweis zu Inhalten
Die kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte dieser Webseite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter
dieser Webseite übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten kostenlosen und
frei zugänglichen journalistischen Ratgeber und Nachrichten. Namentlich gekennzeichnete und frei zugänglichen
journalistischen Ratgeber und Nachrichten. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen
Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder. Allein durch den Aufruf der kostenlosen und frei zugänglichen
Inhalte kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande, soweit fehlt es am
Rechtsbindungswillen des Anbieters.

§ 2 Externe Links
Diese Webseite enthält Verknüpfungen zu Webseiten Dritter (*externe Links*). Diese Webseiten unterliegen der Haftung der
jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat bei der erstmaligen Verknüpfung der externen Links die fremden Inhalte daraufhin
überprüft, ob etwaige Rechtsverstöße bestehen. Zu dem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Der Anbieter hat
keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. das Setzen von
externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu Eigen macht.
Eine ständige Kontrolle der externen Links ist für den Anbieter ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar.
Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links unverzüglich gelöscht.


§ 3 Urheber- und Leistungsschutzrechte
Die auf dieser Webseite veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom
deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung,
Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und
Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die  unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe
einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Lediglich die Herstellung von Kopien und
Downloads für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch ist erlaubt.

Die Darstellung dieser Webseite in fremden Frames ist nur schriftlicher Erlaubnis zulässig.


§ 4 Besondere Nutzungsbedingungen
Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Webseite von den vorgenannten Paragraphen abweichen, wird
an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen
Nutzungsbedingungen.

Quelle: Impressum Generator von JuraForum.de


Datenschutzerklärung
Datenschutz

Nachfolgend möchten wir Sie über unsere Datenschutzerklärung informieren. Sie finden hier Informationen über die Erhebung
und Verwendung persönlicher Daten bei der Nutzung unserer Webseite. Wir beachten das für Deutschland geltende Daten-
schutzrecht. Sie können diese Erklärung jederzeit auf unserer Webseite abrufen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail)
Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor Zugriff durch Dritte geschützt werden kann.
Die Verwendung der Kontaktdaten unseres Impressum zur gewerblichen Werbung ist ausdrücklich nicht erwünscht, es sei denn
wir hatten zuvor unsere schriftliche Einwilligung erteilt oder es besteht bereits eine Geschäftsbeziehung. Der Anbieter und alle auf
dieser Webseite genannten Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten.


Personenbezogene Daten
Sie können unsere Webseite ohne Angabe personenbezogener Daten besuchen. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene
Daten (wie Name, Anschrift oder E-Mail Adresse) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, auf freiwilliger Basis. Diese
Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Sofern zwischen Ihnen und uns ein
Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich ausgestaltet oder geändert werden soll oder Sie an uns , eine Anfrage stellen, erheben und
verwenden wir personenbezogene Daten von Ihnen, soweit dies zu diesen Zwecken erforderlich ist (Bestandsdaten). Wir erheben,
verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten soweit dies erforderlich ist, um Ihnen die Inanspruchnahme des Webangebots
zu ermöglichen (Nutzungsdaten). Sämtliche personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert wie dies für den genannten
Zweck (Bearbeitung Ihrer Anfrage oder Abwicklung eines Vertrags)  erforderlich ist. Hierbei werden steuer-- und handelsrechtliche
Aufbewahrungsfristen berücksichtigt. Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten
(Bestandsdaten) erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen
Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden.


Kommentarfunktionen
Wir erheben personenbezogene Daten im Rahmen der Veröffentlichung eines Inhalts oder einer Kommentierung zu einem
Artikel oder Beitrag nur in dem Umfang, wie sie von Ihnen mitgeteilt werden. Bei der Veröffentlichung eines Kommentars
wird die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht. Ihr Name wird veröffentlicht, wenn Sie
nicht unter Pseudonym geschrieben haben.


Auskunftsrecht
Sie haben das jederzeitige Recht, sich unentgeltlich und unverzüglich über die zu Ihrer Person erhobenen Daten zu erkundigen.
Sie haben das jederzeitige Recht, Ihre Zustimmung zur Verwendung Ihrer angegeben persönlichen Daten mit Wirkung für die
Zukunft zu widerrufen. Zur Auskunftserstellung wenden Sie sich bitte an den Anbieter unter den Kontaktdaten im Impressum.


115/143/04108

Der Kreisverband ist eine gemeinnützige Organisation für das Kleingartenwesen
und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff AO).

Bildrechte:
Magix.com / Pixabay.com
Quelle: Impressum erstellen von der  JuraForum-RA-suche.

Disclaimer - rechtliche Hinweise













Share by: